Sachverständigenstellen: Strahlenschutz vor Ort
Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
Das Strahlenschutzgesetz schreibt regelmäßige Prüfungen von Röntgenanlagen in Kliniken, Arztpraxen und der Industrie vor. In den letzten Jahren haben die Anwendungsmöglichkeiten solcher Anlagen stark zugenommen. Die behördlich anerkannten Sachverständigen des MPA NRW nehmen nicht nur die alle fünf Jahre durchzuführende Prüfung der Röntgenanlagen vor, sie unterstützen ihre Kunden auch durch Beratung bei der Planung von Röntgenräumen und -anlagen nach DIN 6812 und DIN 54113.
Bei der Durchführung der Prüfungen ist die "Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach Röntgenverordnung" maßgeblich. Die Beurteilung des Anlagenzustandes richtet sich bei medizinischen Anlagen nach den Normen DIN 6812, DIN 6815 und DIN EN 61331, die Sicherung der Bildqualität nach den Normen der Reihe DIN 6868. Entsprechend wird bei technischen Röntgenanlagen DIN 54113 berücksichtigt.
Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen
Für den Strahlenschutz bei Verwendung radioaktiver Stoffe und bei dem Betrieb von Bestrahlungsanlagen führt die Sachverständigenstelle Strahlenschutz Einzelprüfungen und Begutachtungen durch. Die behördlich anerkannten Sachverständigen des MPA NRW prüfen jährlich Bestrahlungsanlagen nach der "Richtlinie für Sachverständigenprüfungen" gemäß § 88 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung. Dabei werden umschlossene, radioaktive Stoffe auf Dichtheit geprüft.
Zur Durchführung der Prüfungen wird bei Beschleunigeranlagen DIN 6847/IEC 62C48, bei Gammaanlagen DIN 6846/IEC 601-2-11, bei Afterloadinganlagen DIN 6853/IEC 601-2-17 berücksichtigt. Die Dichtheitsprüfung radioaktiver Strahler wird nach DIN 25426 durchgeführt.